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Auszüge aus dem bayerischen Landesamt für Umwelt:


In jedem Unternehmen gibt es Möglichkeiten zum Umweltschutz beizutragen:

  • Abfälle trennen
  • Emissionen vermeiden
  • Ressourcen schonend einsetzen

dies sind nur einige Beispiele unter vielen.


1. Vom nachsorgenden zum vorsorgenden Umweltschutz.


Umweltschutzmaßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt, je nachdem, an welchem Punkt in der Produktion sie ansetzen:


1a.) Beim nachsorgenden Umweltschutz (additiver Umweltschutz) wird eine Produktionsanlage so verändert, dass sich ihre Umweltauswirkungen verringern: Zum Beispiel kann man Abluftfilter einbauen oder das Abwasser reinigen. Oft werden dabei Produktionsrückstände in eine Form überführt, die weniger umweltgefährdend oder besser zu entsorgen ist: Beispielsweise werden Schadstoffe, die man aus der Luft oder dem Wasser filtert, als Abfall entsorgt oder wiederverwertet.


1b.) Der vorsorgende, produktionsintegrierte Umweltschutz setzt bei der Planung der Produktion und der Produktionsanlagen an. Denn im Idealfall entstehen Abfälle, Emissionen und Abwasser erst gar nicht. Zum Beispiel kann man gefährliche Stoffe ersetzen (Substitution), Wasser wiederverwenden (Kreislaufführung) oder die Produktion effizienter gestalten.

Wo immer möglich, sollte dem vorsorgenden Umweltschutz Vorrang vor dem nachsorgenden gegeben werden. Weil dies jedoch nur bis zu einem bestimmten Grad möglich ist, wird der betriebliche Umweltschutz mit einem Maßnahmen-Mix optimiert.


2. Umweltmanagementsysteme:


Managementsysteme sind Bündel von Maßnahmen, die koordiniert eingesetzt werden, um ein Übergeordnetes Ziel zu erreichen. Im Fall des Umweltmanagementsystems ist dieses übergeordnete Ziel der betriebliche Umweltschutz.

Dabei hat sich der PDCA-Zyklus (plan-do-check-act) bewährt:

Das Managementsystem muss Planung, Steuerung, Überwachung und Verbesserung aller Betriebsabläufe umfassen. Diese Schritte werden ständig wiederholt, um eine kontinuierliche Verbesserung zu erreichen:

  • Plan: Im ersten Schritt muss herausgefunden werden, wo Bedarf und Ansatzpunkte für Verbesserungen liegen. Es gilt, zuerst für diejenigen Bereiche Ziele festzulegen, wo mit geringem Aufwand Verbesserungen erzielt werden können oder wo dringend Handlungsbedarf besteht.
  • Do: Im zweiten Schritt werden Maßnahmen durchgeführt, mit denen die Ziele effizient erreicht werden.
  • Check: Danach werden die erreichten Verbesserungen (Ist) mit den im ersten Schritt geplanten Zielen (Soll) verglichen.
  • Act: Falls man sein Ziel nicht erreicht hat, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geändert werden müssen. Beispielsweise kann es künftig sein, die Aufbau- oder Ablauforganisation zu ändern. Danach können neue Ziele und Maßnahmen geplant werden (2. Zyklus).
Die verschiedenen Normen und Vorgaben unterscheiden sich in ihren Mindestanforderungen: Am meisten fordert beispielsweise das europäische System EMAS (s. Kapitel 3).
Weniger umfassend sind dagegen die Forderungen zum Beispiel von DIN EN ISO 14001, QuB und ÖKOPROFIT (siehe Kapitel 4).

Auszug meiner Leistungen im einzelnen:

  • Gesetzlich geforderte Betriebsbeauftragtenfunktion für Gewässerschutz, Abfall, Gefahrgut etc. wahrnehmen
  • Umweltgerechte Entsorgung von Abfallstoffen sicherstellen, Entsorgungsmengen und -wege dokumentieren
  • Mitwirken bei der Einführung von Materialien und Verfahren mit geringer Schadstoffproblematik
  • Schulung der Mitarbeiter/innen
  • Ansprechpartner bei Behörden und Anspruchsgruppen
  • Aufdecken von Verbesserungs- und Einsparpotenzialen
  • Aufbau von Managementsystemen (z.B. für Umwelt, Energie, Nachhaltigkeit)
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