Wolfgang Wagner
"Sicherheitstechnisches Büro"
---------------------------------------------------------
Der abwehrende und vorbeugende Brandschutz!
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht! Wie kann ich Brände in meinem Bereich verhindern? Welche Löschmittel brauche ich? Und welche Dokumente muss ich vorhalten?
Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z. B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.
Um dabei den Überblick zu behalten, brauchen sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Ich als Brandschutzbeauftragter berate und unterstütze Sie in vielen Fragen des Brandschutzes und helfe bei der Erstellung wichtiger Dokumente
Auszug aus der DGUV Information 205-003:
Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Externe Brandschutzbeauftragte:
Verfügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber - bei festgestellter Notwendigkeit - über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder kann keine eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgebildet werden, ist ein externer Brandschutzbeauftragter zu beauftragen.
Die Einbindung in die interne Brandschutzorganisation ist sicherzustellen.
Des Weiteren sind Zuständigkeiten und Schnittstellen festzulegen sowie die rechtzeitige Einbindung in interne Abläufe (z. B. Investitionen, Umbauten, Prozessänderungen) sicherzustellen. Ebenso muss ein externer Brandschutzbeauftragter in der Lage sein, kurzfristig den Betrieb in seiner Funktion beraten und unterstützen zu können. Diese Festlegungen sollten Bestandteil der vertraglichen Regelung sein.
Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls eine Zustimmung durch die zuständige Behörde (z. B. Untere Bauaufsicht, Brandschutzdirektion, Brandschutzdienststelle und/oder Baugenehmigungsbehörde) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.
Auszug meiner Leistungen im einzelnen: