Wolfgang Wagner
"Sicherheitstechnisches Büro"
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Für nicht erbrachte gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz Leistungen haftet immer der Arbeitgeber!
Mögliche Folgen: Eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einem Straftatbestand.
Schadensersatzansprüche, Geld -und Freiheitsstrafen sowie Regressforderungen von der BG, Gewerbeaufsicht oder Staatsanwaltschaft.
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Haftungssicherheit - So viel wie nötig, so wenig wie möglich!