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Für nicht erbrachte gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz Leistungen haftet immer der Arbeitgeber!

Mögliche Folgen: Eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einem Straftatbestand.

Schadensersatzansprüche, Geld -und Freiheitsstrafen sowie Regressforderungen von der BG, Gewerbeaufsicht oder Staatsanwaltschaft.

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Haftungssicherheit - So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

 

Hier ein Auszug:

  • Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert
5.000 Euro
  • Verkehrswege mangelhaft/ungeeignet
5.000 Euro
  • Schutzvorrichtung, Schutzmaßnahme fehlen/ungeeignet
5.000 Euro
  • Schutzvorrichtung, Schutzmaßnahme unvollstädnig
5.000 Euro
  • Gefahrenbereich ungesichert
4.000 Euro
  • Gefahrenbereich nicht gekennzeichnet
3.000 Euro
  • Mittel der Brandbekämpfung fehlen/ungeeignet
2.000 Euro
  • Mittel der Brandbekämpfung unzureichend
1.000 Euro
  • Fluchtwege und Notausgänge mangelhaft/ungeeignet
5.000 Euro
  • Sicherheitskennzeichnung von Fluchtweegen/Notausgängen
u.v.a.
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