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Sicherheitstechnisches Büro
Für nicht erbrachte gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz Leistungen haftet immer der Arbeitgeber!
Mögliche Folgen: Eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einem Straftatbestand.
Schadensersatzansprüche, Geld -und Freiheitsstrafen sowie Regressforderungen von der BG, Gewerbeaufsicht oder Staatsanwaltschaft.
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Haftungssicherheit - So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Für nicht erbrachte gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz Leistungen haftet immer der Arbeitgeber!
Mögliche Folgen: Eine Ordnungswidrigkeit bis hin zu einem Straftatbestand.
Schadensersatzansprüche, Geld -und Freiheitsstrafen sowie Regressforderungen von der BG, Gewerbeaufsicht oder Staatsanwaltschaft.
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Haftungssicherheit - So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Hier ein Auszug:
- Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert
5.000 Euro
- Verkehrswege mangelhaft/ungeeignet
5.000 Euro
- Schutzvorrichtung, Schutzmaßnahme fehlen/ungeeignet
5.000 Euro
- Schutzvorrichtung, Schutzmaßnahme unvollstädnig
5.000 Euro
- Gefahrenbereich ungesichert
4.000 Euro
- Gefahrenbereich nicht gekennzeichnet
3.000 Euro
- Mittel der Brandbekämpfung fehlen/ungeeignet
2.000 Euro
- Mittel der Brandbekämpfung unzureichend
1.000 Euro
- Fluchtwege und Notausgänge mangelhaft/ungeeignet
5.000 Euro
- Sicherheitskennzeichnung von Fluchtweegen/Notausgängen
u.v.a.
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