
Sicherheitstechnisches Büro

Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener für Scherenbühnen, Teleskopbühnen und Fahrzeugbühnen
Ausbildung entsprechend:
- DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Abschnitt 2.10 „Betreiben von Hebebühnen„
- DGUV-Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen„
- 1-Tageslehrgang
Schulungsinhalt der theoretischen und praktischen Ausbildung:
Aufgaben und Pflichten des Hubarbeitsbühnenbedieners
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technischer Aufbau, physikalische Funktion sowie Besonderheiten der einzelnen Hubarbeitsbühnen (Teleskopbühne, Scherenbühne und Fahrzeugbühne)
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Aufstellung der Bühnen, Inbetriebnahme, Prüfungen
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Einsatz der Arbeitsbühnen
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Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung (Sicherheitsgurt)
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schriftliche und praktische Prüfung
Durchführungsort:
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Inhouse – Schulung bei Ihnen vor Ort
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Der Lehrgang findet von 07:00 bis ca. 16:00 Uhr statt.
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Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre.
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Für die praktische Ausbildung ist aus Arbeitsschutzgründen das Tragen von Sicherheitsschuhwerk zwingend erforderlich. Da die Ausbildung teilweise im Freien durchgeführt wird, achten Sie bitte auf der Witterung entsprechende Kleidung.
Bitte beachten Sie, dass alle Lehrgänge ausschließlich in deutscher Sprache gehalten werden können. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzung.
Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung einen Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen (Bedienerschein). Eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer hat zu erfolgen.
Ich erstelle Ihnen sehr gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie mich an!